AGB - Sitemap - Impressum Das Hotel Aktuelles Restaurant Arrangements Reservierung AGB Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Startseite Kontakt Seite drucken Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zimmerreservierungen Allgemeines: Eine beauftragte und vom Hotel mündlich oder schriftlich bestätigte Zimmerreservierung stellt einen Vertragsabschluß nach BGB dar. Des weiteren gelten demnach die Bedingungen des sogenannten Gastaufnahmevertrages / Beherbergungsvertrages. 1. Vertragspartner sind der Besteller und Das Fritz Hotel, im weiteren Hotel genannt. Ist der Besteller nicht der Auftraggeber, so hat das Hotel neben dem Auftraggeber einen Anspruch an den Besteller. 2. Ein festgelegter Optionstermin stellt sicher, dass eine vom Besteller unverbindlich vorgenommene Zimmeranfrage bis zu diesem Zeitpunkt von ihm wieder aufgehoben werden kann. Nach Ablauf des Optionstermins entfällt jeder Anspruch hierauf. Das Hotel ist berechtigt, während der Optionslaufzeit nach Rücksprache mit dem Besteller die Anfrage zu streichen, wenn in Verbindung mit anderen Anfragen der Besteller keinen verbindlichen Auftrag erteilen kann. 3. Wird ein Abruftermin vereinbart, bis zu dem Gäste aus einem verbindlichen beauftragten und vom Hotel bestätigtem Kontingent einzelne Zimmer abrufenkönnen, so kann der Auftraggeber bis zu 25 Prozent der bestellten Gesamtzimmeranzahl bis zu diesem Zeitpunkt ohne Kosten für ihn an das Hotel zurückgeben. 4. Wird der Vertrag ganz oder teilweise vom Besteller/Auftraggeber durch Abbestellung gekündigt, so muss das Hotel seine Zustimmung hierzu erteilen. Wird diese gewährt, so bestätigt der Auftragnehmer dem Besteller schriftlich die Vertragsauflösung und/oder teilt ihm die Annullierungsnummer mit. 5. Wird die Vertragsauflösung vom Hotel nicht akzeptiert, so ist es verpflichtet das oder die Zimmer bei Nachfrage an Dritte weiterzugeben. Ist ihm dies nicht möglich und sind das oder die Zimmer am Ankunftstage nachweislich freigeblieben, so wird die Zahlung des vereinbarten Logispreises für den vertraglichen Zeitraum abzüglich der ersparten Aufwendungen in Höhe von zwanzig Prozent zur Zahlung fällig. Diese Regelung hat auch Gültigkeit bei einer Reduzierung der bestellten Zimmerzahl und/oder der Aufenthaltsdauer. 6. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsrückstand ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bank zu berechnen. 7. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Auftraggebers. 8. Wird eine Änderung der bestellten Zimmeranzahl und/oder der Aufenthaltsdauer vom Hotel akzeptiert, so ist dieses berechtigt, die vereinbarten Kontingentpreise abzuändern. 9. Möchte der Auftraggeber den mit dem Hotel abgeschlossenen Vertrag ergänzen oder erweitern, so können andere Preise als die vereinbarten hierfür Anwendungfinden. 10. Das Hotel stellt die Zimmer dem Auftraggeber ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Werden diese schon früher benötigt und durch die Benutzer des Vortages freigeben, so erfolgt die Übergabe nach Reinigung. Anspruch auf eine frühere Übergabe besteht nicht. Bei Frühankünften am Morgen können die Zimmer zu Lasten des Bestellers ab dem Vortag reserviert und freigehalten werden. 11. Die Zimmer sin dem Hotel am Abreisetag ab 10:00 Uhr zur Verfügung zu stellen. Danach berechnet das Hotel 50 Prozent des vereinbarten Logispreises für die zusätzliche Inanspruchnahme des Zimmers von 12:00 - 18:00 Uhr, danach wird der volle Logispreis für den Zeitraum von 12:00 Uhr bis zu Abreise am selben Tag berechnet. 12. Das reservierte Zimmer wird vom Hotel in der Regel bis 18:00 Uhr bereit gehalten. Ist bei einer Ankunftszeit nach 18:00 Uhr eine Kostenübernahme nicht gesondert und schriftlich sichergestellt, kann das Hotel das oder die Zimmer anderweitig vermieten. 13. Das Hotel ist berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe der vertraglichen Festlegung zu verlangen. Zahlungstermine sind im Vertrag festzulegen. 14. Der Hinweis auf eine Kostenübernahme bedarf der Schriftform. Bei Sitz des Bestellers im Ausland verlangt das Hotel eine volle Vorauszahlung. Diese muss spätestens vier Werktrage vor Inanspruchnahme der Zimmer eingegangen sein. Die Garantie kann auch durch Bekanntgabe einer Kreditkartennummer als Sicherheit erfolgen. 15. Die nachträgliche Einschaltung eines Vermittlers bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. In diesem Zusammenhang entstehende Kosten werden vom Hotel nicht getragen. 16. Reserviert der Besteller nicht die Gesamtzimmerzahl des Hotels, so kann er keinen Einfluss auf die Belegung der sonstigen Hotelzimmer und Räumlichkeiten nehmen. Hieraus kann auch kein Grund für eine Vertragsauflösung abgeleitet werden. 17.Der Besteller/Auftraggeber haftet dem Hotel für die Bezahlung sämtlicher bestellter Leistungen, hierzu zählen auch die Kosten für Transfer, Geschenke Verteilung, Blumen und Obstpräsente, Gepäckservice etc. wie im einzelnen beauftragt. 18. Haftung: a) Das Hotel haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über den Gastaufnahmevertrag. b) Die Aufbewahrung von Wertsachen (Geld, Papiere, Schmuck etc.) durch das Hotel kann Hotelsafe erfolgen. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. c) Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter Kraftfahrzeuge und/oder deren Inhalt haftet das Hotel nur bei Verschulden. d) Bei Unterstellung von Kraftfahrzeugen in der Tiefgarage regelt sich die Haftung des Hotels nach den gesetzlichen Vorschriften des Mietvertrages. Eine Bewachung findet nicht statt. e) Beauftragt der Besteller/Gast einen Mitarbeiter des Hotels, ein Kraftfahrzeug zu rangieren, so haftet das Hotel nur bei nachgewiesenem Verschulden. Die unter Punkt c) und d) aufgeführte Haftungsregelung bleibt voll bestehen. 19. Hat des Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Vertrag den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht sowie im Falle höherer Gewalt, kann es diesen aufheben. 20.Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Vertragsbestätigungen oder dieser Geschäftsbedingengen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Besteller/Gast sind unwirksam. 21. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels in Schwerin. 22. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten - ist im kaufmännischen Verkehr Schwerin. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels. 23. Es gilt deutsches Recht. 24. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 25. Es wird darauf hingewiesen, dass die beim Geschäftsverkehr anfallenden Daten unserer Vertragspartner gespeichert werden. Gerichtsstand ist Schwerin. Das Fritz Hotel Dorfstraße 3b 19061 Schwerin Telefon:+49 (385)  64 63 70 Telefax:+49 (385) 64 63 799