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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Zimmerreservierungen
Allgemeines:
Eine beauftragte und vom Hotel mündlich oder schriftlich bestätigte
Zimmerreservierung stellt einen Vertragsabschluß nach BGB dar.
Des weiteren gelten demnach die Bedingungen des sogenannten
Gastaufnahmevertrages / Beherbergungsvertrages.
1. Vertragspartner sind der Besteller und Das Fritz Hotel, im weiteren Hotel
genannt. Ist der Besteller nicht der Auftraggeber, so hat das Hotel neben dem
Auftraggeber einen Anspruch an den Besteller.
2. Ein festgelegter Optionstermin stellt sicher, dass eine vom Besteller
unverbindlich vorgenommene Zimmeranfrage bis zu diesem Zeitpunkt von ihm
wieder aufgehoben werden kann. Nach Ablauf des Optionstermins entfällt jeder
Anspruch hierauf. Das Hotel ist berechtigt, während der Optionslaufzeit nach
Rücksprache mit dem Besteller die Anfrage zu streichen, wenn in Verbindung
mit anderen Anfragen der Besteller keinen verbindlichen Auftrag erteilen kann.
3. Wird ein Abruftermin vereinbart, bis zu dem Gäste aus einem verbindlichen
beauftragten und vom Hotel bestätigtem Kontingent einzelne Zimmer
abrufenkönnen, so kann der Auftraggeber bis zu 25 Prozent der bestellten
Gesamtzimmeranzahl bis zu diesem Zeitpunkt ohne Kosten für ihn an das Hotel
zurückgeben.
4. Wird der Vertrag ganz oder teilweise vom Besteller/Auftraggeber durch
Abbestellung gekündigt, so muss das Hotel seine Zustimmung hierzu erteilen.
Wird diese gewährt, so bestätigt der Auftragnehmer dem Besteller schriftlich die
Vertragsauflösung und/oder teilt ihm die Annullierungsnummer mit.
5. Wird die Vertragsauflösung vom Hotel nicht akzeptiert, so ist es verpflichtet
das oder die Zimmer bei Nachfrage an Dritte weiterzugeben. Ist ihm dies nicht
möglich und sind das oder die Zimmer am Ankunftstage nachweislich
freigeblieben, so wird die Zahlung des vereinbarten Logispreises für den
vertraglichen Zeitraum abzüglich der ersparten Aufwendungen in Höhe von
zwanzig Prozent zur Zahlung fällig. Diese Regelung hat auch Gültigkeit bei einer
Reduzierung der bestellten Zimmerzahl und/oder der Aufenthaltsdauer.
6. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind innerhalb von zehn Tagen
ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsrückstand ist das
Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von vier Prozent über dem jeweiligen
Diskontsatz der Deutschen Bank zu berechnen.
7. Die vereinbarten Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eine
Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des
Auftraggebers.
8. Wird eine Änderung der bestellten Zimmeranzahl und/oder der
Aufenthaltsdauer vom Hotel akzeptiert, so ist dieses berechtigt, die
vereinbarten Kontingentpreise abzuändern.
9. Möchte der Auftraggeber den mit dem Hotel abgeschlossenen Vertrag
ergänzen oder erweitern, so können andere Preise als die vereinbarten hierfür
Anwendungfinden.
10. Das Hotel stellt die Zimmer dem Auftraggeber ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Werden diese schon früher benötigt und durch die Benutzer des Vortages
freigeben, so erfolgt die Übergabe nach Reinigung. Anspruch auf eine frühere
Übergabe besteht nicht. Bei Frühankünften am Morgen können die Zimmer zu
Lasten des Bestellers ab dem Vortag reserviert und freigehalten werden.
11. Die Zimmer sin dem Hotel am Abreisetag ab 10:00 Uhr zur Verfügung zu
stellen. Danach berechnet das Hotel 50 Prozent des vereinbarten Logispreises
für die zusätzliche Inanspruchnahme des Zimmers von 12:00 - 18:00 Uhr,
danach wird der volle Logispreis für den Zeitraum von 12:00 Uhr bis zu Abreise
am selben Tag berechnet.
12. Das reservierte Zimmer wird vom Hotel in der Regel bis 18:00 Uhr bereit
gehalten. Ist bei einer Ankunftszeit nach 18:00 Uhr eine Kostenübernahme
nicht gesondert und schriftlich sichergestellt, kann das Hotel das oder die
Zimmer anderweitig vermieten.
13. Das Hotel ist berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe der vertraglichen
Festlegung zu verlangen. Zahlungstermine sind im Vertrag festzulegen.
14. Der Hinweis auf eine Kostenübernahme bedarf der Schriftform. Bei Sitz des
Bestellers im Ausland verlangt das Hotel eine volle Vorauszahlung. Diese muss
spätestens vier Werktrage vor Inanspruchnahme der Zimmer eingegangen sein.
Die Garantie kann auch durch Bekanntgabe einer Kreditkartennummer als
Sicherheit erfolgen.
15. Die nachträgliche Einschaltung eines Vermittlers bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Hotels. In diesem Zusammenhang entstehende Kosten werden
vom Hotel nicht getragen.
16. Reserviert der Besteller nicht die Gesamtzimmerzahl des Hotels, so kann er
keinen Einfluss auf die Belegung der sonstigen Hotelzimmer und Räumlichkeiten
nehmen. Hieraus kann auch kein Grund für eine Vertragsauflösung abgeleitet
werden.
17.Der Besteller/Auftraggeber haftet dem Hotel für die Bezahlung sämtlicher
bestellter Leistungen, hierzu zählen auch die Kosten für Transfer, Geschenke
Verteilung, Blumen und Obstpräsente, Gepäckservice etc. wie im einzelnen
beauftragt.
18. Haftung:
a) Das Hotel haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über den
Gastaufnahmevertrag.
b) Die Aufbewahrung von Wertsachen (Geld, Papiere, Schmuck etc.) durch das
Hotel kann Hotelsafe erfolgen. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit
Gebrauch zu machen.
c) Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück
abgestellter Kraftfahrzeuge und/oder deren Inhalt haftet das Hotel nur bei
Verschulden.
d) Bei Unterstellung von Kraftfahrzeugen in der Tiefgarage regelt sich die
Haftung des Hotels nach den gesetzlichen Vorschriften des Mietvertrages. Eine
Bewachung findet nicht statt.
e) Beauftragt der Besteller/Gast einen Mitarbeiter des Hotels, ein Kraftfahrzeug
zu rangieren, so haftet das Hotel nur bei nachgewiesenem Verschulden. Die
unter Punkt c) und d) aufgeführte Haftungsregelung bleibt voll bestehen.
19. Hat des Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Vertrag den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu
gefährden droht sowie im Falle höherer Gewalt, kann es diesen aufheben.
20.Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Vertragsbestätigungen oder
dieser Geschäftsbedingengen bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen
oder Ergänzungen durch den Besteller/Gast sind unwirksam.
21. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels in Schwerin.
22. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten
- ist im kaufmännischen Verkehr Schwerin. Sofern ein Vertragspartner die
Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
23. Es gilt deutsches Recht.
24. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
25. Es wird darauf hingewiesen, dass die beim Geschäftsverkehr anfallenden
Daten unserer Vertragspartner gespeichert werden.
Gerichtsstand ist Schwerin.
Das Fritz Hotel
Dorfstraße 3b
19061 Schwerin
Telefon:+49 (385) 64 63 70
Telefax:+49 (385) 64 63 799